Berufliche Kosten eintragen

Fahrten zur Arbeit

Pendlerpauschale wird automatisch berechnet.

Homeoffice

Max. 210 Tage anerkannt (6€/Tag)

Arbeitsmittel & Ausstattung

Bis 800€ netto: sofortiger Abzug
Nur typische Berufskleidung

Fortbildung & sonstige Kosten

Seminare, Kurse, Sprachkurse (beruflich)
Max. 1.000€/Monat Unterkunft
Pauschale 16€/Jahr anerkannt

Häufig gestellte Fragen

Werbungskosten sind beruflich bedingte Ausgaben (§9 EStG). Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230€/Jahr (ab 2023). Werden automatisch abgezogen. Nur bei Kosten >1.230€ lohnt sich eine Einzelauflistung.
0,30€/km für die ersten 20 km (einfache Entfernung). Ab dem 21. km: 0,38€/km. Gilt für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte – an tatsächlichen Arbeitstagen.
6€/Tag Homeoffice, maximal 210 Tage = 1.260€/Jahr (ab 2023 dauerhaft erhöht). Zählt als Werbungskosten; kein separates Arbeitszimmer erforderlich. Mit Einzelnachweis ggf. mehr absetzbar.
Computer, Laptop, Schreibtisch, Bürostuhl, Aktentasche, Fachliteratur, Berufskleidung (typische Berufskleidung wie Uniformen). PC-Kosten 100% beruflich: voll absetzbar. Gemischt: anteiliger Abzug. Bis 800€ netto: Sofortabzug; darüber: Abschreibung.