Beantworten Sie die Fragen, um die Art der Witwenrente zu ermitteln.

Häufig gestellte Fragen

Kleine Witwenrente: 25% der Rente des Verstorbenen, max. 24 Monate. Große Witwenrente: 55% (Ehen vor 2002: 60%), unbegrenzt, wenn: Witwer/Witwe über 47 Jahre alt, oder Kinder unter 18 hat, oder 45%+ erwerbsgemindert.
Ja. Eigenes Einkommen wird zu 40% angerechnet, soweit es einen Freibetrag übersteigt. Freibetrag 2026: 1.038,05€/Monat + 220,14€ je Kind.
Kleine Witwenrente: höchstens 24 Monate. Große Witwenrente: unbefristet, bis Wiederheirat oder Tod. Bei Wiederheirat endet die Rente, es gibt aber eine Abfindung (24 Monatsrenten).
Ja, das ist eine Voraussetzung. Ehen unter 1 Jahr gelten als sogenannte 'Versorgungsehe' und werden abgelehnt, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor.